H e r z l i c h ip b e h a n d e l t i n ip S c h w a b i n g ip

APOTHEKE

Die Anwendung und die Abgabe von Arzneimitteln an Tiere sind durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt. Die Verschreibung und die Abgabe eines Medikamentes dürfen für Ihr Haustier im Krankheitsfall immer nur durch den behandelnden Tierarzt erfolgen.

Humanmedizinische und apothekenpflichtige Therapeutika können beim Tier schwere Nebenwirkungen verursachen und dürfen keinesfalls eigenmächtig angewendet werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine längerfristige Fortführung der Therapie eine regelmäßige Vorstellung des zu behandelnden Tieres nach Absprache erfordert, um die Medikamente an die Bedürfnisse des Patienten anzupassen.