APOTHEKE

Apotheke der Kleintierpraxis Dr. Obermüller

Die Anwendung und die Abgabe von Arzneimitteln an Tiere sind durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt. Die Verschreibung und die Abgabe eines Medikamentes dürfen für Ihr Haustier im Krankheitsfall immer nur durch den behandelnden Tierarzt erfolgen. Humanmedizinische und apothekenpflichtige Therapeutika können beim Tier schwere Nebenwirkungen verursachen und dürfen keinesfalls eigenmächtig angewendet werden. Tierartspezifische Stoffwechselvorgänge, unterschiedliche Enzymaktivitäten und Dosierungsunterschiede müssen bei der Abgabe und der Anwendung berücksichtigt werden! Beispielsweise sind nicht alle beim Hund angewendeten Medikamente für Katzen oder kleine Heimtiere verträglich!

Sichere und gut vertragene Arzneimittel im Rahmen der regelmäßigen Entwurmungs, Zecken- und Flohprophylaxe erhalten sie jederzeit bei uns, lassen Sie sich beraten!  

So können wir eine individuelle und schonende Parasitenprophylaxe für Ihr Tier zusammenzustellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine längerfristige Fortführung der Therapie eine regelmäßige Vorstellung des zu behandelnden Tieres nach Absprache erfordert, um die Medikamente an die Bedürfnisse des Patienten anzupassen.